Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1.1.2021   Version: 3.0.

1. Allgemeines

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, Kündigungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch schlüssiges Handeln (insb. vorbehaltlose Ausführung des Auftrags) erklärt werden.
  4. Der Inhalt des jeweiligen Vertrages richtet sich ausschließlich nach den getroffenen Vereinbarungen und diesen AGB.

3. Leistungen

3.1. Umfang und Mitwirkung
  1. Wir erbringen eine Vielzahl von Leistungen, zu denen insb. die folgenden zählen:
  • Beratung, Analysen, Workshops, Strategieentwicklung
  • Entwicklung und Durchführung von Coachings, Trainings und Schulungsformaten
  • Konzeption von Marken, Produkten, Services und Medien
  • Entwicklung und Durchführung von Marketingmaßnahmen
  • Konzeption, Entwicklung und Betreuung von Print- und Publishing-Projekten
  • Konzeption, Entwicklung, Umsetzung von Digital-Projekten
  • Konzeption, Erstellung, und Ausarbeitung von audiovisuellen Medien und redaktionellen und künstlerischen Inhalten
  • Planung, Durchführung und Überwachung von Produktionen, Logistik und Montagen

In der Regel sind die vorgenannten Leistungen als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu verstehen. Die vorgenannten Leistungen werden im Folgenden als „Leistungen“ bezeichnet.

  • Die Festlegung der Art und des Umfanges der von uns zu erbringenden Leistungen bedarf stets einer Vereinbarung in Textform (Brief, Fax, E-Mail etc.), insb. durch eine Auftragsbestätigung. Leistungen, die nicht explizit in Textform vereinbart sind, sind nicht von uns geschuldet.
  • Bezüglich unserer Leistungen besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Daher sind insbesondere Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung ausgeschlossen.
  • Der Kunde hat uns rechtzeitig alle für die Erbringung der jeweiligen Leistung erforderlichen Informationen, Dokumente, Vorlagen etc. zur Verfügung zu stellen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde uns von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  • Sollte sich bei der Erbringung einer Leistung herausstellen, dass diese tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Ändert der Kunde daraufhin den Auftrag nicht in dem erforderlichen Umfang bzw. schafft die Voraussetzungen, dass die Erbringung möglich wird, sind wir berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Die uns bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten hat der Kunde zu ersetzen.
  • Wir übernehmen keine Rechtsberatung im Zusammenhang mit den Aufträgen und sind in keiner Weise für rechtliche Aspekte der Aufträge bzw. der Leistungen verantwortlich.
  • Wir sind jederzeit ohne Einschränkungen berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer zu beauftragen.
  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, offene (d. h. editierbare) Daten und Arbeitsdokumente an den Kunden herauszugeben.
  • Eine Überprüfung der von uns entwickelten Ideen, Bilder, Codes, Texte u. s. w. hinsichtlich des Urheber-, Markenschutz-, Persönlichkeitsrechtes erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Wünscht der Kunde eine rechtliche Überprüfung oder Eintragung von Leistungen, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
  • Bei der Entwicklung und Ausarbeitung von jeglichen digitalen Anwendungen (insb. Websites, Apps) ist der Kunde verpflichtet, die technischen Rahmenbedingungen (z. B. Schnittstellendefinition, zu verwendende Laufzeitumgebungen, spezifische Nutzeranforderungen ) vorzugeben und mit uns abzustimmen.
  • Die Pflege bzw. Wartung von jeglichen digitalen Anwendungen ist von uns nicht geschuldet und ist, sofern von dem Kunden gewünscht, in einem gesonderten Vertrag zu vereinbaren.
3.2. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
  1. Alle Preise verstehen sich in EUR ohne Umsatzsteuer.
  2. Sofern keine feste oder eine andere Art der Vergütung vereinbart wurde, erhalten wir für jegliche erbrachten Leistungen (hierzu zählt bspw. bereits auch die Anfertigung von Entwürfen oder das Durchlaufen jeglicher Korrekturphasen) eine aufwandsbezogene Vergütung, die nach Tagessätzen oder Zeitstunden auf der Basis unserer jeweils aktuellen Honorarliste ermittelt wird: crolla-lowis.de/honorarliste.pdf. Soweit unsere Leistungen auf Anforderung des Kunden, nach 20 Uhr, an Wochenenden oder Feiertagen erbracht werden sollen, sind wir berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von 50 % der Vergütung für diese Zeitstunden festzusetzen.
  3. Des Weiteren sind wir, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, im Falle der Vereinbarung einer festen Vergütung berechtigt, 30 % der Vergütung nach Beauftragung, 40 % nach Beginn der Arbeiten und 30 % nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung zu stellen. In allen anderen Fällen steht es uns zu, einen angemessenen Vorschuss nach Beauftragung und im Übrigen zum Ende eines jeden Monats unseren Aufwand in Rechnung zu stellen.
  4. Reisezeiten werden zusätzlich nach Zeitaufwand der betreffenden Mitarbeiter mit dem Stundensatz für die jeweils beauftragte Leistung gemäß Honorarliste berechnet, es sei denn die Mitarbeiter konnten die jeweilige Reisezeit für andere nicht den Kunden betreffende Arbeiten nutzen. Reisekosten (bspw. Flug- und Bahnkosten) werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn die jeweilige Anreise eine Entfernung von 50 km (kürzeste Straßenverbindung) überschreitet. Hotelkosten, Taxikosten, Spesen etc. sind stets in vollem Umfang zu erstatten. Fahrtkosten mit dem PKW werden, sofern die o. g. Grenze von 50 km überschritten wird, mit EUR 0,30 je gefahrenem Kilometer berechnet.
  5. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der offene Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
  6. Die Einhaltung der jeweils vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen. Werden diese nicht eingehalten, sind wir berechtigt, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten und der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen.
  7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  8. Soweit eine Leistung in der Lieferung eines Kaufgegenstandes (insb. bei Produktionen) besteht, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an dem Kaufgegenstand vor.
3.3. Leistungszeit
  1. Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind unsererseits schriftlich als verbindlich zugesagt. Wir können Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Kunden isoliert sinnvoll nutzbar sind.
  2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet und um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. (i) weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 3.1.5 nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt oder (ii) andere unvorhersehbare Umstände eintreten), an der Lieferung oder Leistung gehindert sind, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes.
  3. Werden nachträglich zusätzliche Leistungen vereinbart, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
  4. Eine Nachfristsetzung des Kunden muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als 10 Werktagen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
3.4. Mängel, Abnahme, Gewährleistung und Haftung
  1. Sofern es sich bei einer von uns zu erbringenden Leistung nicht um eine Dienstleistung handeln sollte, gewährleisten wir, dass die von uns erbrachte Leistung die vereinbarte Beschaffenheit hat, frei von Sachmängeln ist, die ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern und frei von Rechten Dritter ist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keinen Mangel. In jedem Fall stehen wir nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Leistungen sowie für die Neuheit der Leistungen ein.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, jede einzelne von uns erbrachte Leistung, die werkvertragliche Elemente enthält, unverzüglich und gründlich zu untersuchen. Der Kunde hat uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert mitzuteilen, damit die Mangelbeseitigung schnellstmöglich durchgeführt werden kann und außerdem alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Liegen keine wesentlichen Mängel vor, ist die Leistung vom Kunden abzunehmen. Die Abnahme hat spätestens vier Wochen nach Erbringung bzw. Lieferung der jeweiligen Leistung zu erfolgen.

Lässt der Kunde die vorgenannte Frist verstreichen, so gilt die jeweilige Leistung als abgenommen, es sei denn, Untersuchung und Abnahme waren innerhalb der vorgenannten Frist nicht möglich oder nicht zumutbar. Nutzt der Kunde die Leistung ohne Abnahme, so gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.

Liegen wesentliche Mängel vor, die die Nutzung der Leistung unmöglich machen, so ist nach Mängelbehebung eine neue Abnahme durchzuführen, für die die vorstehenden Regelungen entsprechend gelten.

Soweit eine Leistung in der Lieferung eines Kaufgegenstandes (insb. bei Produktionen) besteht, gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB mit den jeweiligen gesetzlichen Konsequenzen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Ist der gelieferte Kaufgegenstand mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstandes (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

  1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
  • nach den Bestimmungen zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz),
  • für die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die die Zusicherung den Kunden gerade absichern sollte. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter für fahrlässiges Verhalten.
  1. In den in Ziffer 3.4.3 genannten Fällen haften wir nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
  2. In den in Ziffer 3.4.3 genannten Fällen haften wir der Höhe nach je Schadensfall bis maximal 50 % der für die jeweilige Leistungsposition aus dem Angebot gezahlten Netto-Vergütung und für alle Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres bis maximal 25 % aller innerhalb des betreffenden Jahres gezahlten Netto-Vergütungen.
  3. Außer in den vorstehend genannten Fällen haften wir nicht, d. h. dass alle sonstigen Ansprüche und Rechte des Kunden (z. B. Rücktritt, Minderung, Vertragsanpassung, Aufwendungsersatz etc.), sofern und soweit dies nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt, ausgeschlossen sind.
  4. Alle Ansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres ab Erbringung bzw. Lieferung der jeweiligen Leistung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme bzw. mit deren Fiktion gemäß Ziffer 3.4.2.
3.5. Urheber- und Nutzungsrechte
  1. Unsere Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn unsere Leistungen nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Damit stehen uns insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG zu. Alle Urheberrechte an den Leistungen (insb. an entwickelten Ideen, Konzepten, Entwürfen und Arbeitsergebnissen) stehen uns zu.
  2. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung (vgl. Ziffer 3.2), das Ergebnis der Leistung zu eigenen Zwecken bzw. zu dem jeweils vereinbarten Zweck ausschließlich und zeitlich unbeschränkt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Leistungen bzw. deren Ergebnis Dritten zur Verfügung zu stellen oder Nutzungsrechte Dritten einzuräumen.
  4. Unsere Leistungen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht bearbeitet oder verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in angemessener und von uns zu bestimmender Höhe zu zahlen. Angemessen ist in der Regel die doppelte vom Kunden gezahlte Vergütung für die betreffende Leistung.
  5. Nutzungsrechte an Stockmaterial (lizenziertes Bild- und Videomaterial etc.) werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als Bestandteil des fertiggestellten Leistung übertragen. Eine Herausgabe von Originalen ist nicht vorgesehen. Diese Nutzungsrechte sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, zusätzlich zu vergüten.
  6. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen unserer Leistungen uns als Urheber zu benennen. Das gilt insbesondere beim digitalen Veröffentlichungen wie z. B. Websites, durch Verlinkung zu einer Website von uns an einer angemessenen Stelle (Footer, Impressum o. ä.). Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in angemessener und von uns zu bestimmender Höhe zu zahlen. Angemessen ist in der Regel das Einfache der vom Kunden gezahlten Vergütung für die betreffende Leistung.
  7. Für die Übertragung der Nutzungsrechte wie vorstehend beschrieben ist, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart, keine separate Vergütung geschuldet. Diese ist in der jeweils gemäß Ziffer 3.2 vereinbarten Vergütung enthalten. Jegliche Modifikation bzw. Erweiterung der übertragenen Nutzungsrechte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und ist i. d. R. mit einer zusätzlich zu zahlenden Vergütung verbunden.
  8. Vorschläge und Weisungen von Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe der jeweils geschuldeten Vergütung.
3.6. Stornierungen

Stornierungen von Aufträgen durch den Kunden sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Wird diese erteilt, so sind wir berechtigt, neben den von uns erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogebühr in Rechnung zu stellen. Diese beträgt bis zu 50% des Auftragswertes soweit Leistungen betroffen sind, die innerhalb von 3 Monaten nach der Stornierung zu erbringen gewesen wären und bis zu 25% des Auftragswertes, wenn ein längerer Zeitraum zwischen Stornierung und vereinbarter Leistungserbringung liegt.

3.7. Gebühren

Der Kunde ist verpflichtet, etwaig anfallende GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten zu zahlen. Werden diese Ansprüche von uns erfüllt, hat der Kunde uns die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.

4. Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm von uns zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen (hierzu zählen insbesondere auch sämtliche Zugangsdaten zu unseren Systemen) – auch nach Erbringung der jeweiligen Leistungen – streng geheim zu halten und sie nur für die jeweils vereinbarte Nutzung zu verwenden. Er darf die Unterlagen/Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich machen, die er entsprechend zur Verschwiegenheit verpflichtet hat, und zwar zeitlich unbeschränkt, d. h. auch über die Dauer ihrer Tätigkeit für den Kunden hinaus.
  2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur solche Informationen, von denen der Kunde nachweist, dass sie ihm im Zeitpunkt der Übergabe durch uns bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt allgemein zugänglich geworden sind.
  3. Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung ist eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu zahlen. Der Ersatz eines weitergehenden Schadens und sonstige Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen.

5. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
  2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

Crolla Lowis GmbH Papiermühlenweg 24 52070 Aachen

Lass uns über deine Marke sprechen!

Portrait von Klaas Raabe
Klaas Raabe
— Leiter Kundenberatung
Vielen Dank für deine Nachricht. Wir melden uns in Kürze bei dir.
Etwas ist schiefgelaufen beim Abschicken des Formulars. Bitte versuche es erneut.