KI-Kennzeichnung: Was ist Pflicht und was ist zu beachten?

Dieses Bild wurde mit KI-generiert: Unsere beiden real existierenden Kollegen waren nicht im real existierenden Paris. Warum, wann und wo das Bild deshalb kennzeichnungspflichtig ist, liest du im Folgenden.
Was ist rechtlich zu beachten?
KI ist zum Gamechanger in der Bilderstellung und -bearbeitung geworden. Schnell, einfach und immer realistischer entstehen in kürzester Zeit Fotos, Grafiken, Videos und Audiodateien. Was übrigens auch die Gefahr birgt, Content zu generieren, der nicht markenkonform ist. Aber das ist noch mal ein Thema für einen eigenen Blog-Beitrag.
Auch wir testen, diskutieren und setzen uns intensiv mit den Möglichkeiten auseinander. Und natürlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen. Schon 2024 wurde von der EU der AI Act als erstes KI-Gesetz überhaupt verabschiedet. Nach und nach treten jetzt die Verordnungen in Kraft. Das viel diskutierte Hauptthema: die Kennzeichnungspflicht, also KI-generierte Inhalte für Nutzer:innen klar erkennbar zu markieren.
Im August 2025 gab es dann große Aufregung, dass alle KI-generierten und veränderten Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Aber Entwarnung: Die Kennzeichnungspflicht tritt erst im August 2026 in Kraft und betrifft außerdem nur Deep Fakes (realistische Fotos, Videos und Audiodateien, die real existierende Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse darstellen oder ihnen ähneln) und Inhalte von öffentlichem Interesse.
Dennoch müssen Inhalte auch jetzt schon gekennzeichnet werden, und zwar auf Social Media. Denn die Plattformen haben eigene Vorgaben, die unabhängig von der EU-Verordnung einzuhalten sind.
KI-Kennzeichnungspflicht in Social Media
Meta (Facebook und Instagram), YouTube und TikTok haben eigene Vorgaben, was gekennzeichnet werden muss. Sie dienen dazu, den Nutzer:innen zu helfen, mit KI generierte oder veränderte Inhalte zu erkennen. Doch auch hier betrifft das nur realistische Darstellungen von wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Ereignissen oder Einrichtungen. Beim Upload der Datei kann dabei auf der jeweiligen Plattform ein Label ausgewählt werden, mit dem die Kennzeichnung gut sichtbar dem Post hinzugefügt wird.
Beispiele für solche kennzeichnungspflichtigen Inhalte sind:
- Videos mit KI-generierten Voice-overs oder Audiospuren, wie Lieder oder veränderte Unterhaltungen.
- Ein Video von Menschen, die etwas tun, das sie im Original nicht getan haben (bspw. eine Gruppe, die im Video nur zusammensteht und mit KI-Einsatz tanzend dargestellt wird).
- Wenn das Aussehen von dargestellten Personen stark verändert wurde, etwa durch den Austausch von Gesichtern (Face Swap).
- Die Darstellung eines Produkts in einem KI-generierten Kontext, bspw. das Produkt in einer KI-generierten Landschaft oder mit einer KI-generierten Person, die damit interagiert.
Gut zu wissen: KIs integrieren Signale in die von ihnen erstellten Dateien, die sie als KI-generiert oder mit KI abgewandelt kennzeichnen. Das kann dazu führen, dass Social-Media-Plattformen Contents automatisch als KI-generiert kennzeichnen.
Mit deiner Marke durchstarten
Barrierefreiheit ist ein Gemeinschaftsprojekt. Redaktion, Design und Entwicklung müssen dieselbe Sprache sprechen. Alt-Texte, Transkripte und Co müssen zum neuen Standard für digitale Inhalte werden.
Fazit
Der AI Act zur KI-Kennzeichnungspflicht betrifft dich erst ab 2026 – und nur bei Deep Fakes oder Inhalten von öffentlichem Interesse. Social Media hat allerdings jetzt schon eigene Regeln, an die du dich halten musst. Wenn du unsicher bist: lieber kennzeichnen.
Noch mehr Infos, wenn du sichergehen willst
Wenn dich das Thema interessiert, du ganz sicher gehen willst oder du oft mit KI‑generierten Bildern, Videos und Audiodateien arbeitest, kannst du dich weiter informieren:
- Allgemeine Infos zur Kennzeichnungspflicht von eRecht24 und der IT-Recht Kanzlei
- Infos zur Kennzeichnungspflicht auf Facebook und Instagram von Meta
- Infos zur Kennzeichnungspflicht auf TikTok direkt von TikTok
- Infos zur Kennzeichnungspflicht auf YouTube von Google
Fazit
Was möchtest du noch wissen?
Die EU-Verordnung zur Kennzeichnungspflicht nach dem AI Act tritt ab August 2026 in Kraft. Sie betrifft nur Deep Fakes sowie KI-generierte oder mit KI veränderte Inhalte von öffentlichem Interesse.
Ja. Plattformen wie Meta (Facebook, Instagram), TikTok und YouTube verlangen jetzt schon eine Kennzeichnung von realistisch wirkenden KI-Inhalten (Foto, Video, Audio). Dafür stellen sie beim Upload eigene Labels bereit, die gut sichtbar am Beitrag erscheinen.
Auf den meisten Social-Media-Plattformen sind realistische Darstellungen von wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Ereignissen oder Einrichtungen kennzeichnungspflichtig. Dazu gehören zum Beispiel:
- KI-generierte oder veränderte Stimmen oder Lieder (Voice-over, Audio)
- Videos, in denen Menschen etwas tun, was sie in Wirklichkeit nicht getan haben
- Stark veränderte Gesichter oder Personen (z. B. durch Face Swap)
Gesetzlich kennzeichnungspflichtig sind nach der KI-Verordnung der EU (AI Act) ab 2026: Deep Fakes und Inhalte von öffentlichem Interesse. Realistische Darstellungen (generiert oder abgewandelt) sind nach den jeweiligen Vorgaben der Social-Media-Plattform jetzt schon zwingend kennzeichnungspflichtig. Die Plattformen labeln Beiträge teils auch selbst als KI-generiert, wenn die Dateien von der KI integrierte Signale enthalten.