go-digital-Förderung: Dein Boost für digitale Prozesse und Online-Marketing
Mit uns kannst du von go-digital profitieren und bis zu 16.500 € Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bekommen. Wofür? Um deine internen Prozesse digital zu optimieren oder online Kund:innen auf dich aufmerksam zu machen mit SEO, Anzeigen und Co.
Digitiale Prozesse für Handwerker:innen, Onlinemaßnahmen für KMU und vieles mehr: Unsere Bewilligungsquote liegt bei 100 %!
Die go-digital Förderung in der Übersicht
Wer wird staatlich gefördert?
KMUs und Handwerksbetriebe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was wird gefördert?
Im Allgemeinen Digitalisierungsmaßnahmen, wir fokussieren uns mit dir auf 2 von 5 Modulen:
Wie viel Förderung gibt es?
Maximal 16.500 € für ein Gesamtprojektvolumen von 33.000 €, allgemein gilt:
Wir sind deine go-digital-Agentur
Als autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital kümmern wir uns um deine Förderung und darum, dass du digital bestens aufgestellt bist. Du kannst auf unser 15-Jähriges Know-how als Agentur vertrauen und auf unsere Erfahrung aus bisherigen, erfolgreichen go-digital-Projekten.
Zertifizierung
Seit 2021 sind wir autorisierter go-digital-Berater und sorgen für digitalen Wandel in deinem Unternehmen.
Digitalisierte Geschäftsprozesse
Buchhaltung, Kundenmanagement, Zeiterfassung, … es gibt viele Prozesse, die wir mit dir digitaler, automatisierter, einfacher gestalten können. Damit wirst du flexibler, mobiler und sparst dir in Zukunft z. B. unnötigen, fehleranfälligen Papierkram.
Geförderte Leistungen
Digitale Markterschließung
Mit einer Strategie für dein Online-Marketing kannst du deinen Umsatz steigern, sichtbarer für Kund:innen werden und als Arbeitgeber:in auf dich aufmerksam machen. Wir beraten dich, was zu dir passt und setzen zielgruppenorientiert die Maßnahmen um.
Geförderten Leistungen
Wollen wir dein Unternehmen gemeinsam digitalisieren?
ABlauf
Wir bringen dich Schritt für Schritt zur geförderten Maßnahme
Erstgespräch
Wir führen ein kostenloses, unverbindliches Gespräch, um uns kennenzulernen und Ziele und Fördervoraussetzungen zu besprechen.
Antrag
Du schließt mit uns einen Beratervertrag über die Ziele und das Vorgehen für dein go-digital-Projekt ab. Die Antragstellung übernehmen wir.
Umsetzung
Nach der Bewilligung starten wir direkt mit der Umsetzung deiner bis zu 50 % geförderten Maßnahmen. Die Projektdauer ist auf 6 Monate festgelegt.
Digitalisierung
Mit Abschluss deines go-digital-Projekts startest du durch – mit effizienteren Prozessen und besseren Chancen am Markt.
Was möchtest du noch wissen?
Förderfähig sind Unternehmen, also KMUs und Handwerksbetriebe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter:innen bei Vertragsabschluss
- höchstens 20 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme im Vorjahr
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
- Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
- wichtig für Start-ups: Eigenanteil unter 20 % des Vorjahresumsatzes
- deine Kontaktdaten
- folgende Details zu deinem Unternehmen: Handelsregistereintrag, gesetzliche/r Vertreter:in, Anzahl der Mitarbeiter:innen zum Zeitpunkt der Antragstellung, Vorjahresumsatz und Bilanzsumme
- falls du nicht unser/e Ansprechpartner:in bist: die Kontaktdaten des/der Ansprechpartner:in
- eine Versicherung, dass du nicht schon andere Förderungen für dein Projekt bekommst
- eine kurze Beschreibung deines Unternehmens
Im Allgemeinen Digitalisierungsmaßnahmen, wir fokussieren uns mit dir auf 2 von 5 Modulen:
Im Modul 3 „Digitalisierte Geschäftsprozesse“ erhältst du eine Förderung für folgende Leistungen von uns:
- Analyse, Optimierung und Automatisierung von ganzen oder Teilprozessen
- Auswahl und Einführung von E-Business-Softwarelösungen und IT-Systemen
- Prozessanalyse, -optimierung und -automatisierung
- Etablierung von sicheren elektronischen und mobilen Prozessen
- Schulung im Umgang mit den eingeführten Tools
Im Modul 5 „Digitale Markterschließung“ erhältst du eine Förderung für folgende Leistungen von uns:
- Optimierung deiner Website
- Online-Marketing-Maßnahmen (bspw. Social Media und Google Ads, Newsletter, …)
- Suchmaschinenoptimierung
- Schulungen im Umgang mit den eingeführten Tools (CMS, Google Analytics, …)
Die EURONORM, die die Anträge bewilligt, hat eine Ausschlussliste von nicht förderfähigen Leistungen. Sie wird immer aktualisiert, hier sind ein paar Punkt daraus:
- Lizenzkosten für Softwarekomponenten
- Erstellung von physischen Marketingprodukten (bspw. Flyer, Prospekte, …)
- Entwicklung und Optimierung von vermarktungsfähigen Produkten (bspw. Software zum Verkauf an Kunden, produktbegleitende Apps, …)
- Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen
- Einführung und Integration von SaaS-Lösungen
- Zertifizierungskosten (bspw. ISO 27001)
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Downloads/Unterlagen-go-digital/go-digital_foerderkatalog.html
Dann gibt es noch weitere Punkte, was generell von der go-digital-Förderung ausgeschlossen ist:
- durch andere Beihilfen geförderte Beratungsleistungen
- Leistungen gegenüber verbundenen oder Partnerunternehmen
- Beratungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen seitens des/der Berater:in an das KMU
- Beratungen zur Entwicklung eines konkreten marktfähigen Produktes beim KMU
- technische und organisatorische Leistungen zur Erhöhung der physikalischen Sicherheit
- unterstützende Informationstechnik wie Hardware oder Standardsoftware
Die EURONORM, die die Anträge bewilligt, hat eine Ausschlussliste von nicht förderfähigen Leistungen. Sie wird immer aktualisiert, hier sind ein paar Punkt daraus:
- Unternehmen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung sowie Weiterbildung u. Ä.
- freie Berufe nach § 18 EStG (was alles zu den freien Berufen zählt, findest du hier: https://unternehmerkanal.de/papierkram/rechtsformen/liste-katalogberufe-freiberufler/)
- gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen und Vereine
- Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen
- weitere Punkte findest du hier: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/FAQ/faq.html#doc626190bodyText5:~:text=Nicht%20antragsberechtigt%20/%20f%C3%B6rderf%C3%A4hig%20sind%20unabh%C3%A4ngig%20vom%20Beratungsbedarf%3A